Das sollten Sie wissen
1. Allgemeines
Für das Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus erklärt der Auftraggeber, dass er/sie auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wurde(n) und mit Ihnen in vollem Umfang einverstanden ist/sind. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
2. Ferien / Vergütung
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Nachhilfeunterricht aus. Es gelten die Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz. Die Monatspauschalen sind auch während der Ferienzeit zu zahlen.
3. Absage vereinbarter Stunden
Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft das entsprechende Honorar verlangen, wenn die Unterrichtsstunde nicht aus einem triftigen Grund bis spätestens 10 Uhr desselben Tages fernmündlich oder schriftlich abgesagt wurde. Bei einer vereinbarten Monatspauschale besteht seitens des Auftragnehmers kein Zwang zur Nachholung. Rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden müssen bis Ende des Folgemonats nachgeholt worden sein, ansonsten verfällt der Anspruch. Ein finanzieller Ausgleich findet nicht statt.
4. Vertragsdauer / Kündigung
Die Vereinbarung wird für die jeweils ausgesuchte Laufzeit geschlossen und verlängert sich nach Ablauf automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn vorher nicht fristgemäß gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Eine Kündigung ist beidseitig möglich und bedarf der Schriftform.
Stand: 03/01/2023