AGB

Das sollten Sie wissen

1. Allgemeines
Für das Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus erklärt der Auf­tragge­ber, dass er/sie auf die allgemeinen Geschäftsbe­dingungen hingewiesen wurde(n) und mit Ihnen in vollem Umfang einverstanden ist/sind. Änderungen und Ergänzungen dieser Ver­einbarung bedürfen der Schriftform.

2. Ferien / Vergütung
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Nachhilfe­unter­richt aus. Es gelten die Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz. Die Monats­pauschalen sind auch während der Ferien­zeit zu zahlen.

3. Absage vereinbarter Stunden
Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft das entsprechende Ho­norar verlangen, wenn die Unterrichts­stunde nicht aus einem triftigen Grund bis spätestens 10 Uhr desselben Tages fernmünd­lich oder schriftlich abgesagt wurde. Bei einer verein­barten Monatspauschale besteht seitens des Auf­tragnehmers kein Zwang zur Nachholung. Recht­zeitig abgesagte Unterrichtsstunden müssen bis Ende des Folgemonats nachgeholt worden sein, ansonsten verfällt der Anspruch. Ein finanzieller Aus­gleich findet nicht statt.

4. Vertragsdauer / Kündigung
Die Vereinbarung wird für die jeweils ausgesuchte Laufzeit geschlossen und verlängert sich nach Ablauf automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn vorher nicht fristgemäß gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Eine Kündigung ist beidseitig möglich und bedarf der Schriftform.

Stand: 03/01/2023

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